Maßband-ZDv:



    §1


  1. Jeder ehrenhafte Reservist ist verpflichtet, ab NL 150 ein der Waffengattung entsprechendes Maßband zu besitzen.
  2. Nach der Biertaufe befindet sich das Maßband im Spind, freihängend.
  3. Jeder Maßbandträger hat eine Maßband-ZDv bei seinem Dienstausweis mitzuführen.
  4. Jeder gleich- oder besserlagige Soldat konfisziert sofort alle unbeaufsichtigten Maßbänder (vgl. §7)
  5. Über NL 50 wird das Maßband aufgerollt, mittels einer Maßbandkette am Mann getragen.
  6. Ab NL 50 darf es offen getragen werden und zur Auspeitschung Schlechterlagiger benutzt werden.
  7. Ab NL 10 sind die letzten 10 Tage feierlich zu verbrennen. Diese 10 Tage werden mittels Lageschildern angezeigt.
  8. Bei nichtreservistenmäßigem Verhalten wird der Soldat aus dem Kreis der ehrenhaften Reservisten ausgeschlossen.

§2

  1. Ab NL 149 ist das Maßband ein- und abzureißen. Einreißen zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr (Freitags zwischen 08.45 Uhr und 09.00 Uhr), abreißen zwischen 5 Minuten vor bis 5 Minuten nach Dienstschluß.
  2. Bei verlängertem Dienst (Wache, Übung, UvD ... zählt als ein Tag) sowie am letzten Diensttag der Woche ist so einzureißen, daß der nächste Diensttag erscheint. Abreißen bei Dienstende. Das gilt auch für den Urlaub.
  3. Innerhalb der 10 Minuten Toleranz ist jede unbewußte Falschmeldung straffrei.

§3


  1. Der Maßbandbesitzer muß jederzeit seine aktuelle Lage wissen.
  2. Bei jeder Gelegenheit ist den Schlechterlagigen die Lage auf beliebige Art zu zeigen. Hierbei ist der Maßbandbesitzer sich der ungeheueren Wirkung seiner Lage bewußt.
  3. Sollte der Maßbandbesitzer einmal verzweifelt sein, sucher er Trost bei seinem Maßband.

§4


  1. Den Titel "VIZE" bekommt der Maßbandträger bei der Entlassung der Soldaten des zweiten Quartals vor ihm, wobei er bei der Entlassung des Quartals vor ihm den Titel "ABGÄNGER" bekommt.

§5


  • Bei folgenden Feiertagen und Schnapszahlen besteht Betrunkenheitspflicht:
    150, 111, 100, 99, 88, 77, 66, 55, 44, 33, 22, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0

    §6


  • Sobald ein Dienstgrad ab Unteroffizier das Maßband durch Berühren entehrt ist dieses sofort zu verbrennen.
  • Berührt ein schlechterlagiger Soldat ein Maßband, oder versucht er zu kontrollieren, so muß er ein Bier zahlen.

    §7


    1. Strafbare Handlung und folgende Disziplinarmaßnahmen:
      - Falschmeldung 1 Bier
      - Nicht ein- bzw. abreißen 1 Bier
      - Verlust, Konfiszierung oder Entehrung 1 Kasten Bier
      - Mißachtung der Maßband-ZDv 1 Bier
      - Falsche Lochung (ausgenommen Zusatzdienste) 1 Bier
      - Nichtmitführen der Maßband-ZDv 1 Bier
      - Kontrolle oder Berühren eines besserlagigen Maßbandes 1 Bier

    §8


    1. Diese Maßband-ZDv verliert ihre Gültigkeit mit Dienstzeitende!!!!!




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