Die Unmoralische |
'Autorität gründet sich nicht auf markige Sprüche oder erniedrigenden Umgang mit Untergebenen.' (Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte) |
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Perlen aus dem Jahresbericht der Wehrbeauftragten
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Perlen aus dem Jahresberichten der Wehrbeauftragten 95-00
Ein Stabsunteroffizier drang gegen 01.00 Uhr nachts nach Alkoholkonsum vermummt mit sechs
Mannschaftsdienstgraden in die Stube eines schlafenden Hauptgefreiten ein, um ihm einen "Denkzettel zu
verpassen". Der Betroffene wurde an das Bett gefesselt und durch Schläge und Tritte am Körper und im Gesicht
verletzt. Als ein weiterer Soldat durch den Lärm erwachte, schüchterte ihn der Vorgesetzte mit den Worten ein
"Das, was hier passiert ist, vergessen Sie ganz schnell". Der Stabsunteroffizier wurde fristlos aus der
Bundeswehr entlassen, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein als Gruppenführer eingesetzter Hauptgefreiter schüchterte einen Rekruten zunächst mit beleidigender
Fäkalsprache ein. Einige Stunden später versetzte er dem gleichen Rekruten einen heftigen Schlag in das
Gesicht und drohte einem daneben sitzenden Schützen. Bei dem geschlagenen Rekruten verzögerte sich hierdurch die Wundheilung nach einer früheren Operation. Drei Tage später befahl der Hilfsausbilder wiederholt mehreren Rekruten, einen Hund oder einen Wolf nachzuahmen. Als einer der Soldaten sich weigerte, schlug der
Hilfsausbilder dem Schützen mit einem Holzstock auf den Oberschenkel. Eine Viertelstunde später richtete er
mit den Worten "wenn Sie Glück haben, ist das Gewehr jetzt nicht geladen" eine Waffe auf einen anderen
Rekruten und betätigte den Abzug. Wegen dieser Vorkommnisse wurde der Zeitsoldat fristlos aus der Bundeswehr
entlassen.
Ein Leutnant befahl anläßlich einer Offizierweiterbildung "Kriegsgefangenenlager" für alle als
"Kriegsgefangene" eingesetzten Soldaten, sich zu entkleiden und an eine Wand zu stellen, während ihre
Kleidungsstücke durchsucht wurden. |
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Während einer Geländeausbildung befahl ein Oberfeldwebel einer Gruppe, bei der Annäherung an ein Objekt
gleichsam als Parole ein Kinderlied zu singen.
Ein Oberfeldwebel zwang bei einer Wachausbildung mit dem Thema "Personenkontrolle" einen Soldaten, die
Mündung des Gewehrs in den Mund zu nehmen, wobei dem Soldaten die Lippe aufplatzte. Etwas später ließ der
Oberfeldwebel den Soldaten sich mit ausgestreckten Armen und Beinen schräg an eine Wand lehnen und zog ihm
die Beine weg, so daß der Soldat stürzte. Das Truppendienstgericht setzte den Soldaten aufgrund dieses
Vorfalls in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers herab.
Ein Stabsunteroffizier trat wiederholt zwei marschierenden Soldaten so schmerzhaft in die Hacken, daß diese humpeln mußten.
Ohne dienstlichen Grund gab ein Unteroffizier einem Obergefreiten den Befehl "Stillgestanden!" und kniff ihm dann mehrfach in die Oberarme, wodurch sich zwei größere Blutergüsse bildeten.
Ein Stabsunteroffizier ließ einen Rekruten während der Wachausbildung hinknien und die Hände hinter dem Kopf verschränken. Daraufhin hielt er seine - was er übersah - noch mit Manövermunition geladene Pistole an dessen Nacken, setzte einen Fuß auf den Rücken und drückte ab. Hierdurch erlitt der Wehrpflichtige eine Hautabschürfung am Hinterkopf und ein Knalltrauma. Der Soldat mußte mehrere Tage stationär behandelt werden.
Von einem Oberfeldwebel wurden unterstellte Soldaten als "Vollidiot", "Tunte", "kleiner Zwerg" und "Kasper" bezeichnet. Darüber hinaus versetzte er wiederholt einem Hauptgefreiten - im Beisein weiterer Soldaten - "Klapse" auf den Hinterkopf.
Ein Hauptfeldwebel formulierte einen Auftrag an einen Unteroffizier: "Bei der Einschleusung der neuen Rekruten suchst Du die Rekruten für meinen Zug aus. Diese Jungs werden dann gebrochen."
Ein Feldwebel räumte einem Gefreiten auf einem Kfz-Marsch keine Möglichkeit ein, die Notdurft zu verrichten. Als die Situation für den Wehrpflichtigen nach etwa einer Stunde unerträglich wurde, urinierte dieser vor den Augen der Kameraden in seine Feldflasche.
Während des Wachdienstes verletzte sich ein stellvertretender Wachhabender beim spielerischen Hantieren mit
seiner Pistole und schoß einem Obergefreiten in den Oberschenkel.
Ein Feldwebel befahl auf einem Standortübungsplatz Rekruten, die Ausrüstungsgegenstände in der Kaserne
vergessen hatten, Steine in den Rucksack zu packen. So mußten beispielsweise anstelle von vergessenen
Handschuhen oder einer Nässeschutzbekleidung fünf bzw. elf Kilogramm schwere Steine bis zum Ende des
Ausbildungstages und dann noch in die Kaserne geschleppt werden. Das Truppendienstgericht, das den Feldwebel
u.a. wegen dieser Dienstpflichtverletzungen zum Stabsunteroffizier degradierte, stellte in seiner
Entscheidung fest: "Von einem jungen Deutschen kann nicht verlangt werden, daß er aus Einsicht oder gar mit
Begeisterung Dienst in einer Institution verrichtet, in der solcherart Ausbildung praktiziert wird".
Ein Oberfeldwebel befahl als Militärkraftfahrlehrer einem Fahrschüler aus "Erziehungsgründen", ein
übersehenes Verkehrszeichen mit einem Stück Papier zu putzen. Der Obergefreite kletterte dabei an dem
wackelnden Schilderpfahl hoch und begann unter den Augen von Passanten mit dieser symbolischen Reinigung.
[...] Gegen den Oberfeldwebel wurde ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet. Auch wurde die Sache an die
Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Hauptfeldwebel, der mit einem Dienst-KFz in Richtung des Antreteplatzes einer Kaserne fuhr, wurde von
einem Grundwehrdienstleistenden, der mit Armbinde und Winkerkelle als Absperrposten gekennzeichnet war,
angehalten und darauf hingewiesen, daß eine Durchfahrt bis zum Ende eines stattfindenden feierlichen
Gelöbnisses nicht gestattet sei. Nachdem der Befehl, keine Durchfahrt zu gewähren, auch durch den
Absperrführer, einen Unteroffizier, für den Hauptfeldwebel hörbar über Funk wiederholt worden war, rief
dieser dem Posten zu: "Geh zur Seite, sonst fahre ich Dich um!" Als der Soldat sich daraufhin mit erhobener
Winkerkelle vor das Dienst-KFz stellte, gab der Hauptfeldwebel Gas und verletzte den Posten an Fuß und
Schulter.
Ein Stabsunteroffizier führte einen Stubendurchgang bei grundwehrdienstleistenden Soldaten, die sich in der
ersten Ausbildungswoche befanden, mit einem Baseballschläger durch, der die Aufschrift "Disziplinator" trug.
Ein Oberleutnant beantwortete vor Dritten den militärischen Gruß eines Feldwebels "Guten Morgen, Herr
Oberleutnant" mit den Worten "Guten Morgen, Arschloch".
Ein Oberstarzt weigerte sich in einem Kraftfahrzeug trotz Hinweises des Fahrers auf das Rauchverbot, seine
Zigarre auszumachen. Er wurde hierfür ermahnt. Bei der Überprüfung dieses Vorgangs habe ich mich gefragt, ob
ein Mannschaftsdienstgrad in einem solchen Falle ebenfalls mit der mildesten Form einer "Erzieherischen
Maßnahme" davongekommen wäre.
Ein Fregattenkapitän schickte in alkoholisiertem Zustand bei einem Ablegemanöver einen Hauptgefreiten zum "Naßwerden" in den Regen auf die Back des Schiffes. Der Offizier wurde von seinem Dienstposten umgehend abgelöst und disziplinar gemaßregelt.
So ließ ein Stabsunteroffizier einen ihm unterstellten Gefreiten Liegestütze über den ausgeklappten Dornen von fünf Bundeswehr-Taschenmessern ausführen.
In einem weiteren Fall befahl ein Hauptfeldwebel zwei Rekruten, jeweils eine Eisenstange während des Dienstes ständig bei sich zu führen und wie ein Gewehr zu behandeln. Die Eisenstangen mußten auch zum Waschen und zum Gang auf die Toilette mitgenommen werden. Vorhergegangen war, daß die Soldaten pflichtwidrig ihre Waffe unbeaufsichtigt gelassen hatten. Das Fehlverhalten des Hauptfeldwebels wurde im disziplinargerichtlichen Verfahren geahndet.
Ein Unteroffizieranwärter richtete in der Waffenkammer eine teilgeladene Pistole auf einen Kameraden und forderte diesen zum Spaß auf, die Hände zu heben. Als ein weiterer Soldat herannahte, lud er die Waffe fertig, worauf sich ein Schuß löste. Das Projektil verfehlte einen Kameraden nur knapp und durchschlug eine Stuhllehne.
Während einer Übung verwechselte ein Obergefreiter seine eigene ungeladene Waffe mit der eines wachhabenden Unteroffiziers, die mit scharfer Munition geladen war. Der Obergefreite lud in spielerischem Umgang die Waffe fertig, entsicherte sie, zielte auf einen Kameraden und drückte ab. Das Opfer wurde lebensgefährlich am Hinterkopf getroffen und wird bleibende Schäden davontragen.
Ein schwerer Fall, über den auch die Medien berichtet hatten, ereignete sich in einer Panzergrenadiereinheit. Dort wurde ein Rekrut über mehrere Wochen hin fortgesetzt schikaniert. Ein Stabsunteroffizier ließ ihn beispielsweise im Gelände wiederholt über eine Strecke von mehreren 100 Metern mit dem Maschinengewehr in Stellung gehen. Danach zog er den völlig entkräfteten Panzergrenadier durch Schotter und Schlamm. In der Kaserne kommentierte der Ausbilder den Vorgang wie folgt: "Zu Adolfs Zeiten wären Sie schon vergast worden!" Als der Rekrut die Absicht äußerte, sich beschweren zu wollen, befahlen ihn der Ausbilder, ein Feldwebel und ein weiterer Stabsunteroffizier in den Unteroffizier Besprechungsraum, traktierten ihn gemeinsam mit Faustschlägen auf Kopf und Körper und brachen ihm dabei das Nasenbein. Nach der langandauernden Mißhandlung drohten sie: "Beschwer' Dich bloß nicht, sonst schlagen wir Dich tot!" Die drei Vorgesetzten wurden aus dem Dienstverhältnis fristlos entlassen. Weiter wurden sie zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.
Nach einer mündlichen Auseinandersetzung schlug ein Stabsunteroffizier unter Alkoholeinfluß einen Gefreiten mit der Faust derart in das Gesicht, daß diesem ein Schneidezahn abbrach. Außerdem rief er durch mehrere Fußtritte in den Rücken Prellungen und Hautschwellungen hervor. Der Stabsunteroffizier wurde nach seiner regulären Entlassung von einem Truppendienstgericht degradiert. Außerdem wurde seine Tat strafrechtlich geahndet.
Erschütternd ist auch der Vorgang, bei dem ein Hauptfeldwebel als Zugführer über Monate hinweg Mannschaftsdienstgrade und sogar Unteroffiziere mißhandelte, indem er u.a. schmerzhafte Stockhiebe an die Waden verteilte, Schläge mit der Faust, Hammerstielen und Stöcken in den Genitalbereich versetzte, Soldaten ohrfeigte und mit den Köpfen aneinanderschlug. Erst als er einen Unteroffizier vor dem angetretenen Zug zweimal derart stark mit der flachen Hand ins Gesicht schlug, daß dieser zu Boden fiel, fanden im Verlauf der vorgenommenen Untersuchungen die anderen Opfer den Mut, die bisherigen Übergriffe aufzuzeigen. Der Hauptfeldwebel wurde als Zugführer abgelöst. Auf ihn warten ein straf sowie ein disziplinargerichtliches Verfahren.
Ein Stabsunteroffizier demonstrierte nach Dienstschluß auf der Stube vor Lehrgangsteilnehmern die "Angstsituation im Nahkampf", indem er einem Pionier gegen dessen Willen unter anderem die scharfe Seite seines Pionierfallmessers an den Hals setzte und dadurch tatsächlich bei dem Soldaten einen Angstzustand auslöste.
Trotz hoher Temperaturen im Juli des Berichtsjahres wurde Rekruten bei einer Gefechtsausbildung verboten, tagsüber aus ihrer Feldflasche zu trinken, wenn die einzelnen Schlucke nicht ausdrücklich durch die Gruppenführer befohlen wurden.
Während des Wartens auf die Einstellungsuntersuchung ließen aufsichtsführende Gruppenführer ihre Rekruten im "Rührt euch" stehen, so daß sie sich teilweise stundenlang praktisch nicht bewegen durften. Diese Vorgesetzten begründeten ihre Maßnahme damit, daß den Rekruten militärische Disziplin und Ordnung beigebracht werden sollte. Hier bediente man sich bei der Ausbildung nicht nur eines untauglichen Mittels. Nach einer solchen Schikane und Quälerei wird die Einsicht in die Notwendigkeit militärischer Disziplin nur noch schwer zu vermitteln sein.
Ein Unteroffizier befahl Rekruten nach einem mitternächtlichen Waffenreinigen, vor dem Kompaniegebäude 30 Liegestütze zu machen, weil sie geäußert hatten, ihnen sei kalt. Dabei hätten die Soldaten ohne weiteres auch auf ihre Stuben gehen können.
Während eines Gefechtsmarsches erreichte eine Gruppe unter Führung eines Stabsunteroffiziers eine Station, an der ein Hauptgefreiter als "unbekannte Person" zu kontrollieren war. Der Gruppenführer ließ den Soldaten mit Handschellen an einen Baum fesseln, steckte ihm den Schlüssel der Handschellen in den Mund und verließ mit seiner Gruppe den hilflosen Hauptgefreiten. Der Soldat konnte etwa eine dreiviertel Stunde später von Angehörigen seiner Einheit befreit werden. Der Stabsunteroffizier wurde fristlos aus der Bundeswehr entlassen.
Ein Stabsunteroffizier demonstrierte im Gelände die Möglichkeiten, einen Gefangenen zu durchsuchen und festzunehmen. Hierzu spreizte er durch Tritte die Beine eines Schützen so weit auseinander, daß dieser vor Schmerz in Tränen ausbrach und wegen einer Zerrung der linken Leiste in den Sanitätsbereich verbracht werden mußte. Der Zugführer, ein Oberleutnant, sah dem Treiben zu, unterließ es jedoch, einzuschreiten. Nachdem der Schütze abtransportiert worden war, ging der Offizier zu der Gruppe zurück und sagte: "Ich habe Ihnen eine traurige Mitteilung zu machen. Ihr Kamerad ist soeben verstorben!" Gegen beide Vorgesetzten wurde ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet. |
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So trug ein Soldat vor, nach einer Sportverletzung abends außerhalb des Dienstes habe er sich in das Standortsanitätszentrum begeben. Ein dort anwesender Stabsunteroffizier habe einen Salbenverband angelegt und erklärt, der Truppenarzt habe am Telefon mitgeteilt, er werde nicht kommen, es handele sich bei der Verletzung um eine Verstauchung. Nachts hätten die Schmerzen erheblich zugenommen. Bei der Untersuchung am nächsten Tag sei ein Knochenbruch im Gelenk festgestellt worden.
Gelegentlich ist die Reaktion Vorgesetzter auf vorgetragene Bedenken der Soldaten wenig motivierend. So wandte sich ein Soldat an mich und trug vor, er habe sich wegen Kopfschmerzen, Augenbrennens und anderer Beschwerden bei ihm und auch bei Kameraden während der Tätigkeit in einer Bunkeranlage darum bemüht, daß Schadstoffmessungen durchgeführt und analysiert würden. Darauf habe sein Vorgesetzter ihm vorgehalten, er habe wohl kein Interesse mehr an seinem Dienst. Als der Soldat beteuerte, er werde bis zum letzten Tag seiner Wehrdienstzeit seine Pflicht treu erfüllen, habe ihm der Vorgesetzte entgegnet, er solle keine "Schafsscheiße" reden.
Bei einer Übung mußte ein als eher ruhig und ängstlich, aber willig beschriebener Soldat von seinem Ausbilder, einem Oberfeldwebel, die Worte hören: "Funker [...], wenn es die Prügelstrafe noch gäbe, würde ich mir einen dicken Stock nehmen und mit diesem solange auf Ihren Rücken schlagen, bis der Stock zerbricht." Derselbe Ausbilder befahl später, den Soldaten mit einer etwa fünf Meter langen roten Schnur an das Handgelenk eines Kameraden zu binden, "damit er sich nicht mehr verläuft." Dabei weinte der Funker. Der Vorgesetzte rückte auch nicht von seinem Befehl ab, als die anderen Rekruten diesen anzweifelten.
Es ist unzulässig, als Reaktion auf Fehlverhalten oder Leistungsmängel von Soldaten "Bewegungsübungen" - besonders beliebt sind hier Liegestütze - zu befehlen. Über den Erlaß "Erzieherische Maßnahmen" hinausgehende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Folgender Fall zeigt, daß dies noch nicht zum Grundwissen aller Vorgesetzten gehört:
Zwei Gefreite befanden sich auf einer Dienstfahrt in einem vom Kompaniefeldwebel geführten Bundeswehr-Kfz. Wegen Alkoholgenusses am Vorabend war den beiden Mannschaftsdienstgraden übel und sie baten den Kompaniefeldwebel anzuhalten, um sich außerhalb des Fahrzeugs übergeben zu können. Nach seiner Antwort: "Wir halten nicht an. Dann kotzen Sie doch in Ihren Parka." geschah dies auch so. Die Rekruten konnten aus diesem Grund trotz widriger Witterungsbedingungen für den Rest des Tages ihre Parkas nicht mehr benutzen.
Ein im April 1995 einberufener Grundwehrdienstleistender erhielt bei der Einkleidung nur einen Teil der Ausstattung, so daß er bei zeitweise sehr hohen sommerlichen Temperaturen Märsche in Nässeschutzkleidung zurücklegen mußte. Dabei auftretende Schwächeanfälle machten offensichtlich keinen seiner Vorgesetzten auf seine Situation aufmerksam.
Vier angetrunkene maskierte Grundwehrdienstleistende schlugen auf einen schlafenden Kameraden mit verknoteten Handtüchern ein, weil sie ihn für einen "Abseiler" und "Drückeberger" hielten. Als er zu schreien begann, wurde ihm mit einem Gegenstand ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung, eine Platzwunde über der linken Augenbraue sowie mehrere Platzwunden im Stirnbereich. Außerdem richteten die Täter den Feuerstrahl einer entzündeten Spraydose über den Kopf ihres Opfers.
Bei einem Gespräch über die Angst vor dem Sterben richtete ein Gefreiter als Gruppenführer in der Allgemeinen Grundausbildung sein Gewehr auf den Kopf eines Rekruten, kommentierte dies mit den Worten "Hast Du schon Bekanntschaft mit dem Tod gemacht?" und betätigte den Abzug der ungeladenen Waffe.
Gleiches gilt für einen Feldwebel, der bei einer geübten "Gefangennahme" einem Lehrgangsteilnehmer eine Maschinenpistole, die mit Manövermunition geladen war, auf den Rücken setzte und den Abzug betätigte. Der betroffene Soldat erlitt eine Wunde am Rücken.
Offizieranwärter wurden von Ausbildern im Gelände "gefangengenommen", gefesselt und mit verbundenen Augen in einen Keller verbracht. Dort wurden sie - zum Teil in unnatürlicher Körperhaltung - stundenlang u.a. bei Beschallung aus Lautsprechern verhört. Einige von ihnen mußten nacheinander in einen etwa ein Meter tiefen Sickerschacht steigen, der mit einer Eisenplatte verschlossen wurde. Dann hämmerten Ausbilder mit Gegenständen auf die Platte. Neben der Verletzung von Grundrechten haben die Ausbilder hier jungen Soldaten den gefährlichen Eindruck vermittelt, daß das Kriegsvölkerrecht nicht so ernst zu nehmen ist.
Ein Oberfähnrich verlangte von seinen Rekruten in der Allgemeinen Grundausbildung wiederholt, daß sie auf seine Frage "Auf was wächst Gras?" im Chor mit dem Kampfruf antworteten: "Blut, Blut, Blut". Außerdem ließ er während des Laufschrittes einen Sprechgesang ertönen. Frage: "Wie wollt Ihr werden?" - Antwort: "Grausam und brutal".
Ein als Gruppenführer eingesetzter Stabsunteroffizier befahl bei einem Waffenreinigen mindestens drei Soldaten, die ihr Waffenreinigungsgerät hatten fallen lassen, sich auf einen Stuhl zu stellen und zehnmal laut zu sagen: "Ich darf mein Waffenreinigungsgerät nicht fallen lassen, weil ich sonst meine Waffen nicht reinigen kann."
Ein als Zugführer eingesetzter Leutnant bezeichnete im und außer Dienst Soldaten seines Zuges regelmäßig mit Ausdrücken wie "Maden, Schneeschafe, Blödmannsgehilfe, Dösels, Harfensänger, Kröten, Schnarchnasen, Viecher".
Er kam ferner seiner Pflicht zur Dienstaufsicht nicht in ausreichender Weise nach, als Gruppenführer anläßlich eines Stubendurchgangs Soldaten des Zuges befahlen, mit wedelnden Armen über den Flur des Kompaniegebäudes zu laufen und zu rufen: "Ich bin eine Elfe, ich bin eine Elfe!" Einzelne Soldaten mußten auf einen Stuhl steigen, sich dort drehen und diesen Ausruf tätigen.
Nachdem ihm sein Stellvertreter, ein Oberfeldwebel, einen Streich gespielt hatte, begab sich der Leutnant mit diesem in ein angrenzendes Wäldchen und befahl ihm, niederzuknien. Dann hielt er ihm eine Pistole P1 an den Kopf und warf ihm danach eine Schlinge um den Hals. Dabei äußerte er: "Das hat man früher mit Verrätern und Saboteuren gemacht!"
Im Anschluß an eine Feier anläßlich des Endes einer Übung gab ein Hauptmann den Soldaten eines Zuges, die teilweise erheblich unter Alkoholeinfluß standen, gegen 23.00 Uhr den Befehl, Marschbereitschaft für einen Nachtmarsch auf Skiern herzustellen. Grund hierfür war die Nichtbefolgung eines vorhergegangenen Befehls, die Lautstärke bei der Feier zu reduzieren. Der verantwortliche Zugführer, sein Stellvertreter sowie die Soldaten des Zuges weigerten sich nacheinander, wegen der möglichen gesundheitlichen Gefahren den befohlenen Marsch durchzuführen. Hierfür wurden sämtliche beteiligten Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung mit zum Teil empfindlichen Disziplinarmaßnahmen belegt. Lediglich im Beschwerdeverfahren kam es zu einer Verminderung der Höhe von verhängten Disziplinarbußen. Gegen den Hauptmann wurde keine Maßnahme ergriffen, obwohl festgestellt wurde, daß sein Befehl rechtswidrig war.
Ein erheblich angetrunkener Gefreiter zwang mit zahlreichen Faustschlägen in den Gesichts- und Bauchbereich sowie durch Würgegriffe am Hals einen anderen Grundwehrdienstleistenden dazu, ein Glas mit einem undefinierbaren Alkoholgemisch auszutrinken, drückte ihm anschließend eine glühende Zigarette auf dem Handrücken aus und drohte, ihn im Falle einer Meldung umzubringen. Die übrigen bei dem Vorfall anwesenden Stubenkameraden bedrohte er in der gleichen Weise. Der Gefreite wurde für dieses schwere Dienstvergehen mit einem vierzehntägigen Disziplinararrest belegt.
Ein Stabsunteroffizier drang gegen 01.00 Uhr nachts nach Alkoholkonsum vermummt mit sechs Mannschaftsdienstgraden in die Stube eines schlafenden Hauptgefreiten ein, um ihm einen "Denkzettel zu verpassen". Der Betroffene wurde an das Bett gefesselt und durch Schläge und Tritte am Körper und im Gesicht verletzt. Als ein weiterer Soldat durch den Lärm erwachte, schüchterte ihn der Vorgesetzte mit den Worten ein "Das, was hier passiert ist, vergessen Sie ganz schnell". Der Stabsunteroffizier wurde fristlos aus der Bundeswehr entlassen, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Hauptfeldwebel befahl einem Schützen, der sich weigerte, bei - 6oC und eisigem Wind die Ohrenklappen seiner Wintermütze von den Ohren zu entfernen, sich mit dem Gewehr in Vorhalte warmzulaufen. Als sich die Ohren nach der ersten Runde naturgemäß nicht erwärmt hatten, lief der in seinem Stolz verletzte Soldat freiwillig eine zweite Runde, die ihn einem Kreislaufkollaps nahebrachte. Fünf Tage später befahl derselbe Hauptfeldwebel im Rahmen einer Sportausbildung bei Eisregen auf einem durchweichten und verschlammten Sportplatz Übungen, bei denen sich die Soldaten abwechselnd auf den Boden legen, setzen und Liegestütze machen mußten, während andere ber sie hinwegsprangen. Diese "Sportausbildung" hatte zur Folge, daß einer der durchnäßten und verdreckten Soldaten erkrankte.
Ein Unteroffizier führte als Wachhabender eine Sicherheitsüberprfung durch, ohne vorschriftsgemäß zuvor das gefüllte Magazin entnommen zu haben. Bei Betätigung des Abzugs schoß er in den Fußboden des Wachlokals.
Ein Stabsunteroffizier beantwortete die Frage eines Schützen nach der Gewährung von Sonderurlaub aus Anlaß der bevorstehenden Niederkunft seiner Freundin mit verletzenden Bemerkungen über eine Schwangerschaft. Derselbe Stabsunteroffizier verlangte von einer Stubenbelegschaft, die gerade vom Duschen zurückkehrte, wegen der Unordnung von Privatspinden in Nachbarstuben die Öffnung eines Stubenspindes, in dem Koffer und Getränkekisten verstaut waren. Da ihm die Ordnung in dem Spind mißfiel, kippte er ihn mehrmals nach vorne, so daß die Sachen herausfielen und teilweise beschädigt wurden. Das zuständige Truppendienstgericht verhängte gegen den Stabsunteroffizier ein Beförderungsverbot verbunden mit einer Gehaltskürzung.
Ein Oberleutnant bezeichnete einen Hauptgefreiten als "Abschaum und Schmarotzer" und kündigte an, ihm im Falle des Nichtbestehens eines Lehrgangs "in den Arsch treten" zu wollen. |
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Zwei erheblich alkoholisierte Obergefreite griffen einen Kameraden in dessen Stube an, brachten ihn durch Schläge zu Fall und rasierten ihm mit einer elektrischen Haarschneidemaschine die Kopfhaare ab. Dabei fügten sie ihm Prellungen, ein Hämatom und Hautabschürfungen zu, was eine ärztliche Versorgung erforderlich machte.
Nach erheblichem Alkoholkonsum weckten drei Grundwehrdienstleistende einen Kameraden, hänselten diesen und fesselten ihn mit Klebeband, um seinen Widerstand zu brechen. Anschließend goss einer der Beteiligten eine Flasche Bier über dem Opfer aus.
Ein Hauptfeldwebel drang sowohl in den abgetrennten Wohnbereich weiblicher Unteroffiziere als auch in den Duschbereich des Sanitätsbereichs ein, um dort zu den Frauen Blickkontakt aufzunehmen. Der Soldat verließ den Wohnbereich der Frauen erst wieder, nachdem sein Angebot, "den Rücken einzuseifen", entschieden abgelehnt worden war. Zu seiner Entschuldigung führte der Soldat an, er habe im Rahmen seiner Zuständigkeit unterkunftstechnische Fragen mit den Frauen erörtern wollen.
Ein Maat richtete als Gruppenführer in der Grundausbildung ein ungeladenes Gewehr mit der Mündung nacheinander auf drei Rekruten, um diese mit Nachdruck zu gesteigerter Konzentration anzuhalten.
Ein Fähnrich befahl einem Obergefreiten, seine Waffe, die dieser unbeaufsichtigt liegen gelassen hatte, mit einer zwei Meter langen Schnur am Arm festzubinden.
In einem anderen Fall mussten "gefangene" Soldaten ihre komplette Bekleidung bis auf die Unterhose an "gegnerische Kräfte" abgeben. Sie fühlten sich bei dieser "konsequenten" Durchführung des Ausbildungsvorhabens zu Recht in ihrer Menschenwürde verletzt. Das Ziel dieser Ausbildung war das geschickte Verhandeln mit "Gegnern", nicht das Vermitteln der Erfahrung, menschenunwürdig behandelt zu werden.
Ein anderer Oberfeldwebel kümmerte sich nur unzureichend um die Belange der Mannschaftssoldaten einer Pioniergerätegruppe. Er reagierte andererseits auf kleinere Fehler seiner Soldaten cholerisch und ausfallend und warf bei solchen Gelegenheiten mit einer Aktenmappe und einer Brechstange um sich, ohne sich zu vergewissern, ob er damit andere gefährde.
Ein Soldat führte im Innenraum eines Schützenpanzers an seinem Gewehr eine Sicherheitsüberprüfung durch. Durch fehlerhafte Handhabung brach ein Schuss, wodurch zwei Kameraden verletzt wurden.
Ein als Wachvorgesetzter eingeteilter Hauptfeldwebel entlud seine Pistole, ohne zuvor eine Sicherheitsüberprüfung an der Waffe vorgenommen zu haben. Dabei löste sich ein Schuss, der ihn am Oberschenkel verletzte.
Während einer Gefechtsausbildung feuerte ein Soldat sein mit Manövermunition geladenes Gewehr aus einer Entfernung von 20 Zentimetern gegen einen Kameraden ab, der hierdurch eine Brandverletzung am Hals erlitt.
Ein Wachsoldat nahm die abgelegte Pistole eines stellvertretenden Wachhabenden an sich, lud sie fertig und betätigte in spielerischer Absicht den Abzug, ohne sich zuvor über den Ladezustand der Waffe vergewissert zu haben. Das Projektil flog mehrfach durch den Wachraum und schlug dann im gegenüberliegenden Ruheraum ein.
Ein Oberfeldwebel, der befehlswidrig seine Waffe nicht an der Wache entladen hatte, führte in einem Unterkunftszelt unsachgemäß eine Sicherheitsüberprüfung durch, bei der er sich in sein Bein schoss.
Ein Stabsunteroffizier führte Soldaten entgegen der Befehlslage im Laufschritt zur Truppenküche, um ihnen auf diese Weise mehr Zeit zur Einnahme der Mittagsverpflegung zu verschaffen. Die Soldaten trafen auf den Bataillonskommandeur, der den Stabsunteroffizier umgehend lautstark belehrte und ihn vor allen Soldaten als "Blödmann" bezeichnete. Die disziplinare Reaktion des zuständigen Brigadekommandeurs bestand lediglich in einer mündlichen Missbilligung des Verhaltens des Bataillonskommandeurs. Ein Oberleutnant bezeichnete einen anderen Oberleutnant vor mehreren Unteroffizieren als "Idiot" und "fauler Hund". Die disziplinare Sanktion ihm gegenüber erschöpfte sich in einer Belehrung. Der Täter wurde kurz darauf zum Hauptmann befördert.
Ein Feldwebel befahl einem Obergefreiten, sich die Ohren zuzuhalten, damit dieser nicht hören konnte, was über ihn gesagt wurde, und gab diesen vor Kameraden so der Lächerlichkeit preis. In einem anderen Fall beschimpfte ein Hauptfeldwebel mehrere Soldaten mit den Worten: "Dummes Schwein, hohle Nuss, Null" und anderen Verbalinjurien.
Ein Soldat führte im Innenraum eines Schützenpanzers an seinem Gewehr eine Sicherheitsüberprüfung durch. Durch fehlerhafte Handhabung brach ein Schuss, wodurch zwei Kameraden verletzt wurden.
Ein Obergefreiter war entgegen dem Kompaniebefehl mit seinem Privat-Kfz zu einer zivilen Ausbildungsstätte gefahren, anstatt ein Dienst-Kfz zu nutzen. Der Soldat, der bisher disziplinar nicht in Erscheinung getreten war, wurde mit einer Disziplinarbuße von 500 DM belegt.
Ein Oberfeldwebel bezeichnete einen Hauptgefreiten als "faule Sau" und "größte Schlampe in diesem Laden". Der Disziplinarvorgesetzte sah von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ab und wies den Oberfeldwebel lediglich zurecht.
Ein Hauptfeldwebel äußerte gegenüber einem Stabsunteroffizier: "Die Schlinge liegt schon um Ihren Hals, wir suchen nur noch einen Ast, um Sie aufzuhängen". Während eines Wutausbruchs im Zugführerzimmer schrie derselbe Hauptfeldwebel mehrere Unteroffiziere an: "Euch ... müsste man alle erschießen. Man muss hier ein Gebäude aus Angst und Schrecken errichten". Trotz weiterer Pflichtverletzungen hat der Bataillonskommandeur von einer disziplinaren Ahndung dieses Fehlverhaltens abgesehen.
Ein Grundwehrdienstleistender, der ein Staatsexamen in Englisch abgelegt und neben mehrfachen Auslandsaufenthalten auch als Dozent für Wirtschaftsenglisch bereits praktische Erfahrungen vorzuweisen hatte, war in einer Nachschubkompanie zum Auspacken von Ersatzteilen eingesetzt.
Ein Stabsunteroffizier beaufsichtigte das abendliche Stuben- und Revierreinigen durch Grundwehrdienstleistende, die am Tag zuvor ihren Wehrdienst angetreten hatten. Als einzelne Rekruten die gegebenen Befehle und Anweisungen nicht vollständig befolgten, ließ er den gesamten Zug im Sportanzug vor dem Kompaniegebäude antreten.
Einem Oberstabsarzt in Zivil wurde durch einen wachhabenden Hauptgefreiten das Befahren des Kasernengeländes mit dem Privat-Kfz verwehrt, weil er sich weder mit einem Truppenausweis ausweisen konnte noch im Besitz einer Parkmarke war. Erst nach Ausfüllen eines Besucherscheins durfte er die Kaserne zu Fuß betreten. Dem Hauptgefreiten war der Oberstabsarzt nicht bekannt, weshalb er sich streng an die Wachvorschriften hielt.
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