Die Unmoralische |
'Autorität gründet sich nicht auf markige Sprüche oder erniedrigenden Umgang mit Untergebenen.' (Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte) |
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Perlen aus dem Jahresbericht der Wehrbeauftragten
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Perlen aus dem Jahresberichten der Wehrbeauftragten 95-00
Ein Stabsunteroffizier drang gegen 01.00 Uhr nachts nach Alkoholkonsum vermummt mit sechs
Mannschaftsdienstgraden in die Stube eines schlafenden Hauptgefreiten ein, um ihm einen "Denkzettel zu
verpassen". Der Betroffene wurde an das Bett gefesselt und durch Schläge und Tritte am Körper und im Gesicht
verletzt. Als ein weiterer Soldat durch den Lärm erwachte, schüchterte ihn der Vorgesetzte mit den Worten ein
"Das, was hier passiert ist, vergessen Sie ganz schnell". Der Stabsunteroffizier wurde fristlos aus der
Bundeswehr entlassen, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein als Gruppenführer eingesetzter Hauptgefreiter schüchterte einen Rekruten zunächst mit beleidigender
Fäkalsprache ein. Einige Stunden später versetzte er dem gleichen Rekruten einen heftigen Schlag in das
Gesicht und drohte einem daneben sitzenden Schützen. Bei dem geschlagenen Rekruten verzögerte sich hierdurch die Wundheilung nach einer früheren Operation. Drei Tage später befahl der Hilfsausbilder wiederholt mehreren Rekruten, einen Hund oder einen Wolf nachzuahmen. Als einer der Soldaten sich weigerte, schlug der
Hilfsausbilder dem Schützen mit einem Holzstock auf den Oberschenkel. Eine Viertelstunde später richtete er
mit den Worten "wenn Sie Glück haben, ist das Gewehr jetzt nicht geladen" eine Waffe auf einen anderen
Rekruten und betätigte den Abzug. Wegen dieser Vorkommnisse wurde der Zeitsoldat fristlos aus der Bundeswehr
entlassen.
Ein Leutnant befahl anläßlich einer Offizierweiterbildung "Kriegsgefangenenlager" für alle als
"Kriegsgefangene" eingesetzten Soldaten, sich zu entkleiden und an eine Wand zu stellen, während ihre
Kleidungsstücke durchsucht wurden. |
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Während einer Geländeausbildung befahl ein Oberfeldwebel einer Gruppe, bei der Annäherung an ein Objekt
gleichsam als Parole ein Kinderlied zu singen.
Ein Oberfeldwebel zwang bei einer Wachausbildung mit dem Thema "Personenkontrolle" einen Soldaten, die
Mündung des Gewehrs in den Mund zu nehmen, wobei dem Soldaten die Lippe aufplatzte. Etwas später ließ der
Oberfeldwebel den Soldaten sich mit ausgestreckten Armen und Beinen schräg an eine Wand lehnen und zog ihm
die Beine weg, so daß der Soldat stürzte. Das Truppendienstgericht setzte den Soldaten aufgrund dieses
Vorfalls in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers herab.
Ein Stabsunteroffizier trat wiederholt zwei marschierenden Soldaten so schmerzhaft in die Hacken, daß diese humpeln mußten.
Ohne dienstlichen Grund gab ein Unteroffizier einem Obergefreiten den Befehl "Stillgestanden!" und kniff ihm dann mehrfach in die Oberarme, wodurch sich zwei größere Blutergüsse bildeten.
Ein Stabsunteroffizier ließ einen Rekruten während der Wachausbildung hinknien und die Hände hinter dem Kopf verschränken. Daraufhin hielt er seine - was er übersah - noch mit Manövermunition geladene Pistole an dessen Nacken, setzte einen Fuß auf den Rücken und drückte ab. Hierdurch erlitt der Wehrpflichtige eine Hautabschürfung am Hinterkopf und ein Knalltrauma. Der Soldat mußte mehrere Tage stationär behandelt werden.
Von einem Oberfeldwebel wurden unterstellte Soldaten als "Vollidiot", "Tunte", "kleiner Zwerg" und "Kasper" bezeichnet. Darüber hinaus versetzte er wiederholt einem Hauptgefreiten - im Beisein weiterer Soldaten - "Klapse" auf den Hinterkopf.
Ein Hauptfeldwebel formulierte einen Auftrag an einen Unteroffizier: "Bei der Einschleusung der neuen Rekruten suchst Du die Rekruten für meinen Zug aus. Diese Jungs werden dann gebrochen."
Ein Feldwebel räumte einem Gefreiten auf einem Kfz-Marsch keine Möglichkeit ein, die Notdurft zu verrichten. Als die Situation für den Wehrpflichtigen nach etwa einer Stunde unerträglich wurde, urinierte dieser vor den Augen der Kameraden in seine Feldflasche.
Während des Wachdienstes verletzte sich ein stellvertretender Wachhabender beim spielerischen Hantieren mit
seiner Pistole und schoß einem Obergefreiten in den Oberschenkel.
Ein Feldwebel befahl auf einem Standortübungsplatz Rekruten, die Ausrüstungsgegenstände in der Kaserne
vergessen hatten, Steine in den Rucksack zu packen. So mußten beispielsweise anstelle von vergessenen
Handschuhen oder einer Nässeschutzbekleidung fünf bzw. elf Kilogramm schwere Steine bis zum Ende des
Ausbildungstages und dann noch in die Kaserne geschleppt werden. Das Truppendienstgericht, das den Feldwebel
u.a. wegen dieser Dienstpflichtverletzungen zum Stabsunteroffizier degradierte, stellte in seiner
Entscheidung fest: "Von einem jungen Deutschen kann nicht verlangt werden, daß er aus Einsicht oder gar mit
Begeisterung Dienst in einer Institution verrichtet, in der solcherart Ausbildung praktiziert wird".
Ein Oberfeldwebel befahl als Militärkraftfahrlehrer einem Fahrschüler aus "Erziehungsgründen", ein
übersehenes Verkehrszeichen mit einem Stück Papier zu putzen. Der Obergefreite kletterte dabei an dem
wackelnden Schilderpfahl hoch und begann unter den Augen von Passanten mit dieser symbolischen Reinigung.
[...] Gegen den Oberfeldwebel wurde ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet. Auch wurde die Sache an die
Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Hauptfeldwebel, der mit einem Dienst-KFz in Richtung des Antreteplatzes einer Kaserne fuhr, wurde von
einem Grundwehrdienstleistenden, der mit Armbinde und Winkerkelle als Absperrposten gekennzeichnet war,
angehalten und darauf hingewiesen, daß eine Durchfahrt bis zum Ende eines stattfindenden feierlichen
Gelöbnisses nicht gestattet sei. Nachdem der Befehl, keine Durchfahrt zu gewähren, auch durch den
Absperrführer, einen Unteroffizier, für den Hauptfeldwebel hörbar über Funk wiederholt worden war, rief
dieser dem Posten zu: "Geh zur Seite, sonst fahre ich Dich um!" Als der Soldat sich daraufhin mit erhobener
Winkerkelle vor das Dienst-KFz stellte, gab der Hauptfeldwebel Gas und verletzte den Posten an Fuß und
Schulter.
Ein Stabsunteroffizier führte einen Stubendurchgang bei grundwehrdienstleistenden Soldaten, die sich in der
ersten Ausbildungswoche befanden, mit einem Baseballschläger durch, der die Aufschrift "Disziplinator" trug.
Ein Oberleutnant beantwortete vor Dritten den militärischen Gruß eines Feldwebels "Guten Morgen, Herr
Oberleutnant" mit den Worten "Guten Morgen, Arschloch".
Ein Oberstarzt weigerte sich in einem Kraftfahrzeug trotz Hinweises des Fahrers auf das Rauchverbot, seine
Zigarre auszumachen. Er wurde hierfür ermahnt. Bei der Überprüfung dieses Vorgangs habe ich mich gefragt, ob
ein Mannschaftsdienstgrad in einem solchen Falle ebenfalls mit der mildesten Form einer "Erzieherischen
Maßnahme" davongekommen wäre.
Ein Fregattenkapitän schickte in alkoholisiertem Zustand bei einem Ablegemanöver einen Hauptgefreiten zum "Naßwerden" in den Regen auf die Back des Schiffes. Der Offizier wurde von seinem Dienstposten umgehend abgelöst und disziplinar gemaßregelt.
So ließ ein Stabsunteroffizier einen ihm unterstellten Gefreiten Liegestütze über den ausgeklappten Dornen von fünf Bundeswehr-Taschenmessern ausführen.
In einem weiteren Fall befahl ein Hauptfeldwebel zwei Rekruten, jeweils eine Eisenstange während des Dienstes ständig bei sich zu führen und wie ein Gewehr zu behandeln. Die Eisenstangen mußten auch zum Waschen und zum Gang auf die Toilette mitgenommen werden. Vorhergegangen war, daß die Soldaten pflichtwidrig ihre Waffe unbeaufsichtigt gelassen hatten. Das Fehlverhalten des Hauptfeldwebels wurde im disziplinargerichtlichen Verfahren geahndet.
Ein Unteroffizieranwärter richtete in der Waffenkammer eine teilgeladene Pistole auf einen Kameraden und forderte diesen zum Spaß auf, die Hände zu heben. Als ein weiterer Soldat herannahte, lud er die Waffe fertig, worauf sich ein Schuß löste. Das Projektil verfehlte einen Kameraden nur knapp und durchschlug eine Stuhllehne.
Während einer Übung verwechselte ein Obergefreiter seine eigene ungeladene Waffe mit der eines wachhabenden Unteroffiziers, die mit scharfer Munition geladen war. Der Obergefreite lud in spielerischem Umgang die Waffe fertig, entsicherte sie, zielte auf einen Kameraden und drückte ab. Das Opfer wurde lebensgefährlich am Hinterkopf getroffen und wird bleibende Schäden davontragen.
Ein schwerer Fall, über den auch die Medien berichtet hatten, ereignete sich in einer Panzergrenadiereinheit. Dort wurde ein Rekrut über mehrere Wochen hin fortgesetzt schikaniert. Ein Stabsunteroffizier ließ ihn beispielsweise im Gelände wiederholt über eine Strecke von mehreren 100 Metern mit dem Maschinengewehr in Stellung gehen. Danach zog er den völlig entkräfteten Panzergrenadier durch Schotter und Schlamm. In der Kaserne kommentierte der Ausbilder den Vorgang wie folgt: "Zu Adolfs Zeiten wären Sie schon vergast worden!" Als der Rekrut die Absicht äußerte, sich beschweren zu wollen, befahlen ihn der Ausbilder, ein Feldwebel und ein weiterer Stabsunteroffizier in den Unteroffizier Besprechungsraum, traktierten ihn gemeinsam mit Faustschlägen auf Kopf und Körper und brachen ihm dabei das Nasenbein. Nach der langandauernden Mißhandlung drohten sie: "Beschwer' Dich bloß nicht, sonst schlagen wir Dich tot!" Die drei Vorgesetzten wurden aus dem Dienstverhältnis fristlos entlassen. Weiter wurden sie zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.
Nach einer mündlichen Auseinandersetzung schlug ein Stabsunteroffizier unter Alkoholeinfluß einen Gefreiten mit der Faust derart in das Gesicht, daß diesem ein Schneidezahn abbrach. Außerdem rief er durch mehrere Fußtritte in den Rücken Prellungen und Hautschwellungen hervor. Der Stabsunteroffizier wurde nach seiner regulären Entlassung von einem Truppendienstgericht degradiert. Außerdem wurde seine Tat strafrechtlich geahndet.
Erschütternd ist auch der Vorgang, bei dem ein Hauptfeldwebel als Zugführer über Monate hinweg Mannschaftsdienstgrade und sogar Unteroffiziere mißhandelte, indem er u.a. schmerzhafte Stockhiebe an die Waden verteilte, Schläge mit der Faust, Hammerstielen und Stöcken in den Genitalbereich versetzte, Soldaten ohrfeigte und mit den Köpfen aneinanderschlug. Erst als er einen Unteroffizier vor dem angetretenen Zug zweimal derart stark mit der flachen Hand ins Gesicht schlug, daß dieser zu Boden fiel, fanden im Verlauf der vorgenommenen Untersuchungen die anderen Opfer den Mut, die bisherigen Übergriffe aufzuzeigen. Der Hauptfeldwebel wurde als Zugführer abgelöst. Auf ihn warten ein straf sowie ein disziplinargerichtliches Verfahren.
Ein Stabsunteroffizier demonstrierte nach Dienstschluß auf der Stube vor Lehrgangsteilnehmern die "Angstsituation im Nahkampf", indem er einem Pionier gegen dessen Willen unter anderem die scharfe Seite seines Pionierfallmessers an den Hals setzte und dadurch tatsächlich bei dem Soldaten einen Angstzustand auslöste.
Trotz hoher Temperaturen im Juli des Berichtsjahres wurde Rekruten bei einer Gefechtsausbildung verboten, tagsüber aus ihrer Feldflasche zu trinken, wenn die einzelnen Schlucke nicht ausdrücklich durch die Gruppenführer befohlen wurden.
Während des Wartens auf die Einstellungsuntersuchung ließen aufsichtsführende Gruppenführer ihre Rekruten im "Rührt euch" stehen, so daß sie sich teilweise stundenlang praktisch nicht bewegen durften. Diese Vorgesetzten begründeten ihre Maßnahme damit, daß den Rekruten militärische Disziplin und Ordnung beigebracht werden sollte. Hier bediente man sich bei der Ausbildung nicht nur eines untauglichen Mittels. Nach einer solchen Schikane und Quälerei wird die Einsicht in die Notwendigkeit militärischer Disziplin nur noch schwer zu vermitteln sein.
Ein Unteroffizier befahl Rekruten nach einem mitternächtlichen Waffenreinigen, vor dem Kompaniegebäude 30 Liegestütze zu machen, weil sie geäußert hatten, ihnen sei kalt. Dabei hätten die Soldaten ohne weiteres auch auf ihre Stuben gehen können.
Während eines Gefechtsmarsches erreichte eine Gruppe unter Führung eines Stabsunteroffiziers eine Station, an der ein Hauptgefreiter als "unbekannte Person" zu kontrollieren war. Der Gruppenführer ließ den Soldaten mit Handschellen an einen Baum fesseln, steckte ihm den Schlüssel der Handschellen in den Mund und verließ mit seiner Gruppe den hilflosen Hauptgefreiten. Der Soldat konnte etwa eine dreiviertel Stunde später von Angehörigen seiner Einheit befreit werden. Der Stabsunteroffizier wurde fristlos aus der Bundeswehr entlassen.
Ein Stabsunteroffizier demonstrierte im Gelände die Möglichkeiten, einen Gefangenen zu durchsuchen und festzunehmen. Hierzu spreizte er durch Tritte die Beine eines Schützen so weit auseinander, daß dieser vor Schmerz in Tränen ausbrach und wegen einer Zerrung der linken Leiste in den Sanitätsbereich verbracht werden mußte. Der Zugführer, ein Oberleutnant, sah dem Treiben zu, unterließ es jedoch, einzuschreiten. Nachdem der Schütze abtransportiert worden war, ging der Offizier zu der Gruppe zurück und sagte: "Ich habe Ihnen eine traurige Mitteilung zu machen. Ihr Kamerad ist soeben verstorben!" Gegen beide Vorgesetzten wurde ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet. |
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So trug ein Soldat vor, nach einer Sportverletzung abends außerhalb des Dienstes habe er sich in das Standortsanitätszentrum begeben. Ein dort anwesender Stabsunteroffizier habe einen Salbenverband angelegt und erklärt, der Truppenarzt habe am Telefon mitgeteilt, er werde nicht kommen, es handele sich bei der Verletzung um eine Verstauchung. Nachts hätten die Schmerzen erheblich zugenommen. Bei der Untersuchung am nächsten Tag sei ein Knochenbruch im Gelenk festgestellt worden.
Gelegentlich ist die Reaktion Vorgesetzter auf vorgetragene Bedenken der Soldaten wenig motivierend. So wandte sich ein Soldat an mich und trug vor, er habe sich wegen Kopfschmerzen, Augenbrennens und anderer Beschwerden bei ihm und auch bei Kameraden während der Tätigkeit in einer Bunkeranlage darum bemüht, daß Schadstoffmessungen durchgeführt und analysiert würden. Darauf habe sein Vorgesetzter ihm vorgehalten, er habe wohl kein Interesse mehr an seinem Dienst. Als der Soldat beteuerte, er werde bis zum letzten Tag seiner Wehrdienstzeit seine Pflicht treu erfüllen, habe ihm der Vorgesetzte entgegnet, er solle keine "Schafsscheiße" reden.
Bei einer Übung mußte ein als eher ruhig und ängstlich, aber willig beschriebener Soldat von seinem Ausbilder, einem Oberfeldwebel, die Worte hören: "Funker [...], wenn es die Prügelstrafe noch gäbe, würde ich mir einen dicken Stock nehmen und mit diesem solange auf Ihren Rücken schlagen, bis der Stock zerbricht." Derselbe Ausbilder befahl später, den Soldaten mit einer etwa fünf Meter langen roten Schnur an das Handgelenk eines Kameraden zu binden, "damit er sich nicht mehr verläuft." Dabei weinte der Funker. Der Vorgesetzte rückte auch nicht von seinem Befehl ab, als die anderen Rekruten diesen anzweifelten.
Es ist unzulässig, als Reaktion auf Fehlverhalten oder Leistungsmängel von Soldaten "Bewegungsübungen" - besonders beliebt sind hier Liegestütze - zu befehlen. Über den Erlaß "Erzieherische Maßnahmen" hinausgehende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Folgender Fall zeigt, daß dies noch nicht zum Grundwissen aller Vorgesetzten gehört:
Zwei Gefreite befanden sich auf einer Dienstfahrt in einem vom Kompaniefeldwebel geführten Bundeswehr-Kfz. Wegen Alkoholgenusses am Vorabend war den beiden Mannschaftsdienstgraden übel und sie baten den Kompaniefeldwebel anzuhalten, um sich außerhalb des Fahrzeugs übergeben zu können. Nach seiner Antwort: "Wir halten nicht an. Dann kotzen Sie doch in Ihren Parka." geschah dies auch so. Die Rekruten konnten aus diesem Grund trotz widriger Witterungsbedingungen für den Rest des Tages ihre Parkas nicht mehr benutzen.
Ein im April 1995 einberufener Grundwehrdienstleistender erhielt bei der Einkleidung nur einen Teil der Ausstattung, so daß er bei zeitweise sehr hohen sommerlichen Temperaturen Märsche in Nässeschutzkleidung zurücklegen mußte. Dabei auftretende Schwächeanfälle machten offensichtlich keinen seiner Vorgesetzten auf seine Situation aufmerksam.
Vier angetrunkene maskierte Grundwehrdienstleistende schlugen auf einen schlafenden Kameraden mit verknoteten Handtüchern ein, weil sie ihn für einen "Abseiler" und "Drückeberger" hielten. Als er zu schreien begann, wurde ihm mit einem Gegenstand ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung, eine Platzwunde über der linken Augenbraue sowie mehrere Platzwunden im Stirnbereich. Außerdem richteten die Täter den Feuerstrahl einer entzündeten Spraydose über den Kopf ihres Opfers.
Bei einem Gespräch über die Angst vor dem Sterben richtete ein Gefreiter als Gruppenführer in der Allgemeinen Grundausbildung sein Gewehr auf den Kopf eines Rekruten, kommentierte dies mit den Worten "Hast Du schon Bekanntschaft mit dem Tod gemacht?" und betätigte den Abzug der ungeladenen Waffe.
Gleiches gilt für einen Feldwebel, der bei einer geübten "Gefangennahme" einem Lehrgangsteilnehmer eine Maschinenpistole, die mit Manövermunition geladen war, auf den Rücken setzte und den Abzug betätigte. Der betroffene Soldat erlitt eine Wunde am Rücken.
Offizieranwärter wurden von Ausbildern im Gelände "gefangengenommen", gefesselt und mit verbundenen Augen in einen Keller verbracht. Dort wurden sie - zum Teil in unnatürlicher Körperhaltung - stundenlang u.a. bei Beschallung aus Lautsprechern verhört. Einige von ihnen mußten nacheinander in einen etwa ein Meter tiefen Sickerschacht steigen, der mit einer Eisenplatte verschlossen wurde. Dann hämmerten Ausbilder mit Gegenständen auf die Platte. Neben der Verletzung von Grundrechten haben die Ausbilder hier jungen Soldaten den gefährlichen Eindruck vermittelt, daß das Kriegsvölkerrecht nicht so ernst zu nehmen ist.
Ein Oberfähnrich verlangte von seinen Rekruten in der Allgemeinen Grundausbildung wiederholt, daß sie auf seine Frage "Auf was wächst Gras?" im Chor mit dem Kampfruf antworteten: "Blut, Blut, Blut". Außerdem ließ er während des Laufschrittes einen Sprechgesang ertönen. Frage: "Wie wollt Ihr werden?" - Antwort: "Grausam und brutal".
Ein als Gruppenführer eingesetzter Stabsunteroffizier befahl bei einem Waffenreinigen mindestens drei Soldaten, die ihr Waffenreinigungsgerät hatten fallen lassen, sich auf einen Stuhl zu stellen und zehnmal laut zu sagen: "Ich darf mein Waffenreinigungsgerät nicht fallen lassen, weil ich sonst meine Waffen nicht reinigen kann."
Ein als Zugführer eingesetzter Leutnant bezeichnete im und außer Dienst Soldaten seines Zuges regelmäßig mit Ausdrücken wie "Maden, Schneeschafe, Blödmannsgehilfe, Dösels, Harfensänger, Kröten, Schnarchnasen, Viecher".
Er kam ferner seiner Pflicht zur Dienstaufsicht nicht in ausreichender Weise nach, als Gruppenführer anläßlich eines Stubendurchgangs Soldaten des Zuges befahlen, mit wedelnden Armen über den Flur des Kompaniegebäudes zu laufen und zu rufen: "Ich bin eine Elfe, ich bin eine Elfe!" Einzelne Soldaten mußten auf einen Stuhl steigen, sich dort drehen und diesen Ausruf tätigen.
Nachdem ihm sein Stellvertreter, ein Oberfeldwebel, einen Streich gespielt hatte, begab sich der Leutnant mit diesem in ein angrenzendes Wäldchen und befahl ihm, niederzuknien. Dann hielt er ihm eine Pistole P1 an den Kopf und warf ihm danach eine Schlinge um den Hals. Dabei äußerte er: "Das hat man früher mit Verrätern und Saboteuren gemacht!"
Im Anschluß an eine Feier anläßlich des Endes einer Übung gab ein Hauptmann den Soldaten eines Zuges, die teilweise erheblich unter Alkoholeinfluß standen, gegen 23.00 Uhr den Befehl, Marschbereitschaft für einen Nachtmarsch auf Skiern herzustellen. Grund hierfür war die Nichtbefolgung eines vorhergegangenen Befehls, die Lautstärke bei der Feier zu reduzieren. Der verantwortliche Zugführer, sein Stellvertreter sowie die Soldaten des Zuges weigerten sich nacheinander, wegen der möglichen gesundheitlichen Gefahren den befohlenen Marsch durchzuführen. Hierfür wurden sämtliche beteiligten Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung mit zum Teil empfindlichen Disziplinarmaßnahmen belegt. Lediglich im Beschwerdeverfahren kam es zu einer Verminderung der Höhe von verhängten Disziplinarbußen. Gegen den Hauptmann wurde keine Maßnahme ergriffen, obwohl festgestellt wurde, daß sein Befehl rechtswidrig war.
Ein erheblich angetrunkener Gefreiter zwang mit zahlreichen Faustschlägen in den Gesichts- und Bauchbereich sowie durch Würgegriffe am Hals einen anderen Grundwehrdienstleistenden dazu, ein Glas mit einem undefinierbaren Alkoholgemisch auszutrinken, drückte ihm anschließend eine glühende Zigarette auf dem Handrücken aus und drohte, ihn im Falle einer Meldung umzubringen. Die übrigen bei dem Vorfall anwesenden Stubenkameraden bedrohte er in der gleichen Weise. Der Gefreite wurde für dieses schwere Dienstvergehen mit einem vierzehntägigen Disziplinararrest belegt.
Ein Stabsunteroffizier drang gegen 01.00 Uhr nachts nach Alkoholkonsum vermummt mit sechs Mannschaftsdienstgraden in die Stube eines schlafenden Hauptgefreiten ein, um ihm einen "Denkzettel zu verpassen". Der Betroffene wurde an das Bett gefesselt und durch Schläge und Tritte am Körper und im Gesicht verletzt. Als ein weiterer Soldat durch den Lärm erwachte, schüchterte ihn der Vorgesetzte mit den Worten ein "Das, was hier passiert ist, vergessen Sie ganz schnell". Der Stabsunteroffizier wurde fristlos aus der Bundeswehr entlassen, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Hauptfeldwebel befahl einem Schützen, der sich weigerte, bei - 6oC und eisigem Wind die Ohrenklappen seiner Wintermütze von den Ohren zu entfernen, sich mit dem Gewehr in Vorhalte warmzulaufen. Als sich die Ohren nach der ersten Runde naturgemäß nicht erwärmt hatten, lief der in seinem Stolz verletzte Soldat freiwillig eine zweite Runde, die ihn einem Kreislaufkollaps nahebrachte. Fünf Tage später befahl derselbe Hauptfeldwebel im Rahmen einer Sportausbildung bei Eisregen auf einem durchweichten und verschlammten Sportplatz Übungen, bei denen sich die Soldaten abwechselnd auf den Boden legen, setzen und Liegestütze machen mußten, während andere ber sie hinwegsprangen. Diese "Sportausbildung" hatte zur Folge, daß einer der durchnäßten und verdreckten Soldaten erkrankte.
Ein Unteroffizier führte als Wachhabender eine Sicherheitsüberprfung durch, ohne vorschriftsgemäß zuvor das gefüllte Magazin entnommen zu haben. Bei Betätigung des Abzugs schoß er in den Fußboden des Wachlokals.
Ein Stabsunteroffizier beantwortete die Frage eines Schützen nach der Gewährung von Sonderurlaub aus Anlaß der bevorstehenden Niederkunft seiner Freundin mit verletzenden Bemerkungen über eine Schwangerschaft. Derselbe Stabsunteroffizier verlangte von einer Stubenbelegschaft, die gerade vom Duschen zurückkehrte, wegen der Unordnung von Privatspinden in Nachbarstuben die Öffnung eines Stubenspindes, in dem Koffer und Getränkekisten verstaut waren. Da ihm die Ordnung in dem Spind mißfiel, kippte er ihn mehrmals nach vorne, so daß die Sachen herausfielen und teilweise beschädigt wurden. Das zuständige Truppendienstgericht verhängte gegen den Stabsunteroffizier ein Beförderungsverbot verbunden mit einer Gehaltskürzung.
Ein Oberleutnant bezeichnete einen Hauptgefreiten als "Abschaum und Schmarotzer" und kündigte an, ihm im Falle des Nichtbestehens eines Lehrgangs "in den Arsch treten" zu wollen. |
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Zwei erheblich alkoholisierte Obergefreite griffen einen Kameraden in dessen Stube an, brachten ihn durch Schläge zu Fall und rasierten ihm mit einer elektrischen Haarschneidemaschine die Kopfhaare ab. Dabei fügten sie ihm Prellungen, ein Hämatom und Hautabschürfungen zu, was eine ärztliche Versorgung erforderlich machte.
Nach erheblichem Alkoholkonsum weckten drei Grundwehrdienstleistende einen Kameraden, hänselten diesen und fesselten ihn mit Klebeband, um seinen Widerstand zu brechen. Anschließend goss einer der Beteiligten eine Flasche Bier über dem Opfer aus.
Ein Hauptfeldwebel drang sowohl in den abgetrennten Wohnbereich weiblicher Unteroffiziere als auch in den Duschbereich des Sanitätsbereichs ein, um dort zu den Frauen Blickkontakt aufzunehmen. Der Soldat verließ den Wohnbereich der Frauen erst wieder, nachdem sein Angebot, "den Rücken einzuseifen", entschieden abgelehnt worden war. Zu seiner Entschuldigung führte der Soldat an, er habe im Rahmen seiner Zuständigkeit unterkunftstechnische Fragen mit den Frauen erörtern wollen.
Ein Maat richtete als Gruppenführer in der Grundausbildung ein ungeladenes Gewehr mit der Mündung nacheinander auf drei Rekruten, um diese mit Nachdruck zu gesteigerter Konzentration anzuhalten.
Ein Fähnrich befahl einem Obergefreiten, seine Waffe, die dieser unbeaufsichtigt liegen gelassen hatte, mit einer zwei Meter langen Schnur am Arm festzubinden.
In einem anderen Fall mussten "gefangene" Soldaten ihre komplette Bekleidung bis auf die Unterhose an "gegnerische Kräfte" abgeben. Sie fühlten sich bei dieser "konsequenten" Durchführung des Ausbildungsvorhabens zu Recht in ihrer Menschenwürde verletzt. Das Ziel dieser Ausbildung war das geschickte Verhandeln mit "Gegnern", nicht das Vermitteln der Erfahrung, menschenunwürdig behandelt zu werden.
Ein anderer Oberfeldwebel kümmerte sich nur unzureichend um die Belange der Mannschaftssoldaten einer Pioniergerätegruppe. Er reagierte andererseits auf kleinere Fehler seiner Soldaten cholerisch und ausfallend und warf bei solchen Gelegenheiten mit einer Aktenmappe und einer Brechstange um sich, ohne sich zu vergewissern, ob er damit andere gefährde.
Ein Soldat führte im Innenraum eines Schützenpanzers an seinem Gewehr eine Sicherheitsüberprüfung durch. Durch fehlerhafte Handhabung brach ein Schuss, wodurch zwei Kameraden verletzt wurden.
Ein als Wachvorgesetzter eingeteilter Hauptfeldwebel entlud seine Pistole, ohne zuvor eine Sicherheitsüberprüfung an der Waffe vorgenommen zu haben. Dabei löste sich ein Schuss, der ihn am Oberschenkel verletzte.
Während einer Gefechtsausbildung feuerte ein Soldat sein mit Manövermunition geladenes Gewehr aus einer Entfernung von 20 Zentimetern gegen einen Kameraden ab, der hierdurch eine Brandverletzung am Hals erlitt.
Ein Wachsoldat nahm die abgelegte Pistole eines stellvertretenden Wachhabenden an sich, lud sie fertig und betätigte in spielerischer Absicht den Abzug, ohne sich zuvor über den Ladezustand der Waffe vergewissert zu haben. Das Projektil flog mehrfach durch den Wachraum und schlug dann im gegenüberliegenden Ruheraum ein.
Ein Oberfeldwebel, der befehlswidrig seine Waffe nicht an der Wache entladen hatte, führte in einem Unterkunftszelt unsachgemäß eine Sicherheitsüberprüfung durch, bei der er sich in sein Bein schoss.
Ein Stabsunteroffizier führte Soldaten entgegen der Befehlslage im Laufschritt zur Truppenküche, um ihnen auf diese Weise mehr Zeit zur Einnahme der Mittagsverpflegung zu verschaffen. Die Soldaten trafen auf den Bataillonskommandeur, der den Stabsunteroffizier umgehend lautstark belehrte und ihn vor allen Soldaten als "Blödmann" bezeichnete. Die disziplinare Reaktion des zuständigen Brigadekommandeurs bestand lediglich in einer mündlichen Missbilligung des Verhaltens des Bataillonskommandeurs. Ein Oberleutnant bezeichnete einen anderen Oberleutnant vor mehreren Unteroffizieren als "Idiot" und "fauler Hund". Die disziplinare Sanktion ihm gegenüber erschöpfte sich in einer Belehrung. Der Täter wurde kurz darauf zum Hauptmann befördert.
Ein Feldwebel befahl einem Obergefreiten, sich die Ohren zuzuhalten, damit dieser nicht hören konnte, was über ihn gesagt wurde, und gab diesen vor Kameraden so der Lächerlichkeit preis. In einem anderen Fall beschimpfte ein Hauptfeldwebel mehrere Soldaten mit den Worten: "Dummes Schwein, hohle Nuss, Null" und anderen Verbalinjurien.
Ein Soldat führte im Innenraum eines Schützenpanzers an seinem Gewehr eine Sicherheitsüberprüfung durch. Durch fehlerhafte Handhabung brach ein Schuss, wodurch zwei Kameraden verletzt wurden.
Ein Obergefreiter war entgegen dem Kompaniebefehl mit seinem Privat-Kfz zu einer zivilen Ausbildungsstätte gefahren, anstatt ein Dienst-Kfz zu nutzen. Der Soldat, der bisher disziplinar nicht in Erscheinung getreten war, wurde mit einer Disziplinarbuße von 500 DM belegt.
Ein Oberfeldwebel bezeichnete einen Hauptgefreiten als "faule Sau" und "größte Schlampe in diesem Laden". Der Disziplinarvorgesetzte sah von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ab und wies den Oberfeldwebel lediglich zurecht.
Ein Hauptfeldwebel äußerte gegenüber einem Stabsunteroffizier: "Die Schlinge liegt schon um Ihren Hals, wir suchen nur noch einen Ast, um Sie aufzuhängen". Während eines Wutausbruchs im Zugführerzimmer schrie derselbe Hauptfeldwebel mehrere Unteroffiziere an: "Euch ... müsste man alle erschießen. Man muss hier ein Gebäude aus Angst und Schrecken errichten". Trotz weiterer Pflichtverletzungen hat der Bataillonskommandeur von einer disziplinaren Ahndung dieses Fehlverhaltens abgesehen.
Ein Grundwehrdienstleistender, der ein Staatsexamen in Englisch abgelegt und neben mehrfachen Auslandsaufenthalten auch als Dozent für Wirtschaftsenglisch bereits praktische Erfahrungen vorzuweisen hatte, war in einer Nachschubkompanie zum Auspacken von Ersatzteilen eingesetzt.
Ein Stabsunteroffizier beaufsichtigte das abendliche Stuben- und Revierreinigen durch Grundwehrdienstleistende, die am Tag zuvor ihren Wehrdienst angetreten hatten. Als einzelne Rekruten die gegebenen Befehle und Anweisungen nicht vollständig befolgten, ließ er den gesamten Zug im Sportanzug vor dem Kompaniegebäude antreten.
Einem Oberstabsarzt in Zivil wurde durch einen wachhabenden Hauptgefreiten das Befahren des Kasernengeländes mit dem Privat-Kfz verwehrt, weil er sich weder mit einem Truppenausweis ausweisen konnte noch im Besitz einer Parkmarke war. Erst nach Ausfüllen eines Besucherscheins durfte er die Kaserne zu Fuß betreten. Dem Hauptgefreiten war der Oberstabsarzt nicht bekannt, weshalb er sich streng an die Wachvorschriften hielt.
Einem weiblichen Feldwebel mit auffällig rot gefärbten Haaren wurde nicht erlaubt, anlässlich eines Beförderungsappells
die Truppenfahne zu tragen. Der Zusage, sich die Haare rechtzeitig vor dem Appell umzufärben,
vertrauten die Vorgesetzten nicht.
Ein Stabsunteroffizier trank im Kreise anderer Unteroffiziere mehrere Flaschen Bier. In erkennbar alkoholisiertem Zustand begab er sich anschließend in die Unterkunft zweier Mannschaftssoldaten, zerrte diese aus dem Bett und schlug ihnen ins Gesicht. Die Soldaten mussten sich ärztlich behandeln lassen.
Während einer Übung, bei der unter anderem eine Gefangenensammelstelle einzurichten war, wurde ein Hauptgefreiter in der Rolle eines Kriegsgefangenen über einen Zeitraum von etwa acht bis neun Stunden immer wieder Verhören ausgesetzt. Er wurde gefesselt, musste mit einem Stiefelbeutel über dem Kopf unbequeme Körperhaltungen einnehmen und dabei Leibesübungen unter Einsatz eines Besenstieles durchführen.
Ein Oberfeldwebel riss vor den Augen mehrerer Mannschaftsdienstgrade im Kompaniegebäude einem Stabsunteroffizier das Barett vom Kopf und warf es auf den Boden, um diesem zu verdeutlichen, dass innerhalb des Gebäudes die Kopfbedeckung abzunehmen ist.
Am Ende eines Beförderungsappells eröffnete ein Kompaniechef seinen Soldaten, dass im Zeitraum zwischen
Weihnachten 1999 und dem 3. Januar 2000 durch die Kompanie der Unteroffizier vom Dienst, der Gefreite
vom Dienst und Telefonposten zu stellen seien. Um Personal zur Besetzung dieser Dienste einzuteilen, befahl der Hauptmann den angetretenen Soldaten, die Waffen abzulegen, und erläuterte seine weitere Vorgehensweise mit den Worten: „Wer nachher mit einem Stück Schokolade durch die Tür des Unterkunftsgebäudes geht, muss keinen Dienst tun“. Danach befahl der Kompaniechef den Brillenträgern,
zurückzutreten oder die Brillen abzusetzen. Dann warf er, während die Soldaten auf ihn zurannten, in
hohem Bogen den Inhalt einer Schokoladenschachtel in die Luft. Die Schokoriegel mussten durch die Soldaten in einem Durcheinander vom Boden aufgesammelt werden. Die Besitzer von Schokoriegeln ließen sich an der Tür zum Unterkunftsgebäude registrieren.
Im Anschluss an einen Stubendurchgang, bei dem Mängel festgestellt worden waren, befahl ein Oberfeldwebel den Soldaten einer Stube das Reinigen von Außenrevieren. Darunter fiel auch ein Munitionsbunker. Diese Reinigungsarbeiten erfolgten bei Regen. Zum Entfernen von Rasenwucherungen befahl der Oberfeldwebel die Verwendung der Taschenmesser und äußerte den betroffenen Soldaten gegenüber: „Glauben Sie nicht, ich weiß nicht, dass es regnet, ich kann das durchs Fenster sehen“ und
„Wenn Sie wie Schweine leben, können Sie auch wie Schweine arbeiten“. Das Reinigen der Munitionsbunker
wurde nach etwa einer Stunde auf Bitte der Soldaten durch den Zugführer, einen Hauptfeldwebel, abgebrochen. Im Zuge der Ermittlungen wurde überdies festgestellt, dass den Soldaten im Reinigungsplan kein „Außenrevier“ zugeteilt war und für die Reinigung der Munitionsbunker die Standortverwaltung zuständig gewesen wäre.
Soldaten hatten ihre Stube befehlswidrig unverschlossen gelassen. Der als Zugführer eingesetzte Leutnant band als Erzieherische Maßnahme den Stubenschlüssel eng an einen zur Hälfte gefüllten 20-Liter-Wasserkanister. Die Rekruten mussten eine Woche lang zum Öffnen und Verschließen
der Stubentür diesen „Schlüsselanhänger“ vom und zum zehn Meter entfernten Schlüsselbrett tragen und
ihn beim Schließvorgang jeweils umständlich zum Schlüsselloch anheben.
Während eines Gefechtsschießens schoss ein Hauptgefreiter, obwohl Feuerverbot befohlen war, auf ein etwa 150 Meter entferntes Ziel, das er irrtümlich für eine Klappfallscheibe hielt. Tatsächlich handelte es sich um den in Stellung gegangenen Soldaten eines Sturmtrupps,
der durch den Schuss verletzt wurde.
Ein Stabsunteroffizier richtete sein mit Manövermunition geladenes Gewehr G 36 während eines Truppenübungsplatzaufenthaltes aus einer Entfernung von 20 cm auf das Gesicht eines anderen Stabsunteroffiziers. Ein sich lösender Schuss verletzte diesen an Auge und Wange.
Ein junger Unteroffizier musste mit Tabasco gefüllte Kekse essen und wiederholt Bier im Wechsel mit Schnaps in einem Zug trinken. Eine weitere Aufgabe bestand darin, aus einer Schale mit Mehl und Eiern eine mit Schnaps gefüllte Waffenölflasche herauszufischen, deren Inhalt ihm anschließend in den Mund gespritzt wurde. Als „Unteroffiziertrunk“ musste er sodann eine aus Senf, Mayonnaise, Tabasco, Chilipulver, Salz, Pfeffer, Kümmel, Salatöl und anderen Zutaten bestehende Mixtur zu sich nehmen. Im Verlauf der „Aufnahmeprüfung“ übergab sich der Soldat mehrfach.
Ein Hauptfeldwebel hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau einen schwerbehinderten Sohn zu versorgen. Trotz der Vorlage eines Behindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung lehnte der zuständige Kommandeur dessen Bitte um Ausplanung aus dem Einsatzkontingent ab, da familiäre Hinderungsgründe nicht vorlägen und alle Ärzte solche Bescheinigungen erteilen würden. Den Hinweis des Hauptfeldwebels, er werde einen Rechtsanwalt hinzuziehen, kommentierte der Kommandeur mit den Worten: „Das
wird Sie hoffentlich einen Haufen Geld kosten“.
Ein als Dienstältester Deutscher Offizier (DDO) eingesetzter Oberst hatte einen Feldwebel sowie einen wehrübenden Oberleutnant jeweils als „Adjutant DDO“ zu seiner persönlichen Verfügbarkeit befohlen. Zu deren Aufgaben zählten Botengänge, das Abliefern der in Netzsäcken aufbewahrten Leibwäsche des Oberst in der Feldwäscherei, deren Abholung sowie der Transport der Privatpost zur Feldpoststelle.
Ein Oberstleutnant ließ sich während einer Kompaniefeier in stark angetrunkenem Zustand von Mannschaftssoldaten mit Bier übergießen. Bei anderem Anlass entledigte er sich vor zivilen und militärischen Gästen aus anderen Nationen im betrunkenen Zustand seiner Dienstgradabzeichen,
fiel zu Boden und musste von Sicherheitskräften daran gehindert werden, die Damentoilette zu
betreten. Bei dieser Gelegenheit zog er seine ungeladene Dienstpistole. Eine eingehende Überprüfung des Sachverhalts erfolgte erst auf die Eingabe eines Hauptgefreiten.
Ein Obergefreiter hatte nach dem Konsum von etwa zwölf Dosen Bier versucht, eine einheimische Zivilangestellte gegen deren Willen zu umarmen und zu berühren. Einen Oberfeldwebel, der ihn daran hindern wollte, griff er tätlich an und beleidigte andere anwesende Soldaten.
Ein Fähnrich reservierte für sich als stellvertretender Zugführer eines Ausbildungszuges einen bestimmten Stuhl im Zugführerzimmer als „Fähnrichstuhl“. Während einer Besprechung aller Ausbilder des Zuges setzte sich ein neu zuversetzter Fahnenjunker auf diesen Stuhl. Der Fähnrich forderte ihn auf, diesen wieder zu verlassen. Als der Fahnenjunker sich darauf hin auf einen Standaschenbecher setzte, wies ihn der Fähnrich darauf hin, dass dieser ebenfalls nur durch ihn benutzt werden dürfe. Er wertete das Verhalten des Fahnenjunkers als Provokation und befahl ihm, vor allen Anwesenden Liegestütze
zu machen. Der zuständige Kommandeur hat das Fehlverhalten des Fähnrichs mit einer empfindlichen Disziplinarmaßnahme geahndet.
Ein Oberfeldwebel nahm mit seinem privaten PKW am Straßenverkehr teil, obwohl er kurz zuvor Cannabisprodukte konsumiert hatte und fahruntüchtig war. Bei einer Verkehrskontrolle räumte er seinen Drogenkonsum ein und händigte den Polizeibeamten die in seinem Besitz befindliche geringe Restmenge Marihuana aus.
Ein Oberfeldwebel kritisierte Fehlverhalten unterstellter Soldaten mit der Bemerkung: „Ich glaube, ich bin hier nur von Idioten umgeben“.
Ein Soldat im Wachdienst nahm nach dem Waffenreinigen eine teilgeladene Pistole vom Tisch des Aufenthaltsraumes, lud die Waffe ohne vorherige Sicherheitsüberprüfung durch und betätigte den Abzug. Ein Schuss löste sich und schlug zwischen zwei Wachsoldaten in die Wand des Wachlokals.
Ein Oberstabsfeldwebel, der als Reservist die Funktion des Kompaniefeldwebels wahrnahm, fiel durch sexistische Äußerungen und verbale Entgleisungen gegenüber weiblichen Soldaten auf. Der Soldat wurde disziplinar gemaßregelt. Zu seiner vorzeitigen Ablösung aus dem Einsatzkontingent kam es nicht.
Im Rahmen von Ermittlungshandlungen durch Angehörige der Feldjägertruppe gegen Soldaten des KFOR-Kontingents wurden die Unterkunft und die persönliche Habe eines Hauptgefreiten ohne Angabe von Gründen durchsucht. Dabei wurden unter anderem einige intime Fotografien beschlagnahmt.
Dem Mangel an Truppenärzten begegnet der Sanitätsdienst durch den Einsatz praktizierender ziviler Ärzte als sogenannte Vertragsärzte. Gegen ihr Verhalten richteten sich im Berichtsjahr mehrere Eingaben.
Ein Vertragsarzt kam regelmäßig zu spät sowie gereizt zur Sprechstunde und ließ durch lautstarke Bemerkungen erkennen, dass es ihm an der gebotenen Ernsthaftigkeit gegenüber den Beschwerden der Soldaten fehlte.
Ein Sanitätsoffizier als „Arzt vom Dienst“ unterließ es, einen erkennbar erkrankten Soldaten persönlich zu untersuchen, bevor er dessen stationäre Aufnahme anordnete. Zudem verordnete er für den Soldaten fernmündlich Medikamente. Beide Entscheidungen waren erhebliche Dienstpflichtverletzungen, die nicht angemessen disziplinar geahndet wurden.
Ein Oberfeldarzt suchte einen Hauptfeldwebel mit den Worten „Wo ist mein Knecht“. Als ein Soldat daraufhin deutliche Kritik an der gewählten Formulierung äußerte, antwortete der Oberfeldarzt sinngemäß, diese Äußerung sei noch harmlos, bei früherer Gelegenheit seien Beförderungen von „Amöbe“ zum „Wurm“ erklärt worden.
Ein Zugführer forderte einen weiblichen Sanitätssoldaten auf, einen Soldaten oral zu befriedigen. Dieser könne hinterher berichten, wie es gewesen sei. Im Rahmen des disziplinaren Ermittlungsverfahrens ergab sich, dass der Zugführer auch eine andere Soldatin unmissverständlich zum Geschlechtsverkehr aufgefordert hatte. Gegen den Zugführer wurde eine Disziplinarbuße von 1 000,00 DM auf Bewährung verhängt.
Ein Hauptmann schilderte, dass er während der Dienstzeit einen Fähnrich vermisst habe. Der zuständige Zugführer habe ihm gemeldet, dass der Fähnrich im Baumarkt sei, um dort für die Instandsetzung dringend benötigte Schrauben zu kaufen, die es als Ersatzteile nicht mehr gebe.
Ein Hauptfeldwebel beanstandete, dass derzeit in seiner Einheit die voll fahrfähigen und einsatzbereiten Fahrzeuge abgegeben werden müssten. Die alten und nicht einsatzbereiten Fahrzeuge blieben jedoch der Truppe erhalten. Deren Instandsetzung sei teurer als der für die abgegebenen Fahrzeuge erzielte Verkaufserlös.
Ein Kompaniechef legte dar, dass infolge der völlig unzureichenden Einsatzbereitschaft inzwischen drei Kompanien personell und materiell erforderlich seien, um letztlich eine Kompanie für ein Übungsvorhaben bereitzustellen.
An einer Unteroffizierschule äußerte ein als Klassenfeldwebel eingesetzter Hauptfeldwebel vor dem angetretenen Hörsaal gegenüber einem Unteroffizieranwärter „Soviel Blödheit kann man sich nicht einmal bescheinigen lassen“ und „Sie erinnern mich an meinen Sohn, je älter er wird, desto blöder wird er“.
Ein Oberleutnant beanstandete in einer Eingabe, dass ihn der Kompaniechef beim Betreten des Geschäftszimmers mit den Worten „... der Mann aus der Mülltonne“ begrüßt habe. Beim Verlassen des Raumes äußerte er „Du musst aufpassen, dass dir draußen keiner Plastiktüten in die Hand drückt und dich mit dem Müllmann verwechselt“. Dies geschah vor anderen Soldaten. Die Äußerung wurde lediglich mit einer erzieherischen Maßnahme belegt.
Ein Hauptfeldwebel billigte Soldaten einen „Intelligenzquotient auf Raumtemperatur“ zu und beschimpfte sie als „Rödelkröten“ und „Bananenbieger“. Die verhängte erzieherische Maßnahme stand in keinem Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens des Hauptfeldwebels.
Ein Oberleutnant war innerhalb eines Jahres mehrfach wegen verbaler Entgleisungen aufgefallen. So hatte er einen Stabsunteroffizier als „Tippse mit Sack“ bezeichnet, einen anderen Stabsunteroffizier in Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung als „Verräter“. Sein Verhalten wurde gemaßregelt. Trotzdem wurde der Offizier einige Monate später wegen treuer Pflichterfüllung und überdurchschnittlicher Leistung mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber ausgezeichnet.
Ein Stabsunteroffizier war wegen Zeigens und Äußerns des „Hitlergrußes“ auffällig geworden. Deshalb hatte sein Kompaniechef die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens beantragt und ein sachgleiches Strafverfahren veranlasst. Wenige Wochen nach Übernahme der Dienstgeschäfte erteilte dessen Nachfolger in Kenntnis der Sachlage eine förmliche Anerkennung wegen „Vorbildlicher Pflichterfüllung“.
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