Die Unmoralische |
Ich lese den Sportteil der Zeitung immer zuerst, denn er verzeichnet menschliche Leistungen. Auf den ersten Seiten stehen nur die Fehlleistungen. (Earl Warren, amerikan. Generalstaatsanwalt) |
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Chronik des Wahnsinns XI |
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München (AP) Eine im Wasser treibende Sex-Gummipuppe hat einen Großeinsatz der Münchner Polizei ausgelöst. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, kam am Montag nachmittag ein aufgeregter Zeuge auf die Wache in München-Pasing und meldete, in der nahegelegenen Würm treibe ein Kind. Der Beamte habe daraufhin über die Einsatzzentrale Hubschrauber, Diensthundeführer und Feuerwehr alarmiert. Außerdem machte sich jeder verfügbare Beamte zu Fuß auf den Weg, da der Einsatzort nur 100 Meter von der Wache entfernt war. Dem Polizeibericht zufolge «stürmte ein Gemisch aus uniformierten und zivilen Polizisten aus der Dienststelle und lieferte sich ein Wettrennen». Am Einsatzort angelangt, erlebten die Retter allerdings eine Überraschung: Was da im Wasser trieb und sich in der Uferböschung verfangen hatte, war kein Kind - sondern eine Sex-Gummipuppe. Ein offenbar enttäuschter Liebhaber hatte sich wohl auf diese herzlose Weise von seiner rothaarigen «Freundin» getrennt. Obwohl die Beamten per Funk sofort Entwarnung gaben, konnten sie nicht mehr verhindern, daß auch noch ein Löschzug der Feuerwehr zur Hilfe eilte. Ein offenbar zufällig anwesendes Fernsehteam eines Privatsenders filmte die Aktion und sah sich zeitweise dem Verdacht ausgesetzt, den Einsatz initiiert zu haben. Zwei Beamte befreiten die Puppe schließlich aus ihrer mißlichen Lage und retteten sie unter den Augen zahlreicher Zuschauer an Land. (24.11.98)
Kiel (AP) Ein Autodieb ist in Kiel an der Technik des Trabis gescheitert. Wie Polizeisprecher Wolf Schmidt am Donnerstag in Kiel mitteilte, hatte ein unbekannter Dieb gegen Mitternacht versucht, einen Trabant zu stehlen. Doch nach rund 200 Metern sei die Fahrt im geklauten Auto zu Ende gewesen, berichtete Schmidt. Ein Zeuge hatte den Angaben zufolge einen Menschen vom Auto weglaufen sehen und die Polizei informiert. Die Beamten stellten fest, daß der Dieb offensichtlich nicht wußte, daß dieser Autotyp eine abstellbare Benzinleitung besitzt, die der Eigentümer auch vorschriftsmäßig abgedreht hatte. Nach wenigen Meter kam es aus diesem Grund zu «einem akuten Treibstoffmangel», so daß der Täter den Wagen unverrichteter Dinge zurückließ. Der Kommentar des Polizeisprechers: «Eine einfache, aber wirkungsvolle Diebstahlsicherung». (26.11.98)
In Amsteram wir der Nikolaus, der 'Sinterklaas', in disem Jahr 'politisch korrekt' zu den Kindern kommen. Sein Helfer, der 'Zwarte Piet' soll nicht mehr wie seit Jahrhunderten 'schwarz wie Ruß' und schon gar kein Knecht sein, empfahl das für Grunndschulen zuständige Unterrichtsbüro Sirius am Dienstag. 'Schwarze Peter' mit Ohrringen, dicken Lippen, krausen Haar und pechschwarzen Gesicht sollen die Kinder in dem von vielen Ausländern bewohnten Stadtteil Zuidoost nicht sehen. Die 'Pieten' können weiß, aber auch gelb oder blau sein. Auch die zum Teil über 100 Jahre alten Nikolauslieder werden 'politisch entrümpelt'. So sollen die Schulkinder nicht mehr vom Schwarzen, sondern einfach nur vom 'lieben Piet' singen. (2.12.98)
Deggendorf (AP) Eine unerwartete Begegnung mit einem Toilettenhäuschen hat einem Autofahrer auf der Autobahn A 3 Nürnberg-Passau am Freitag morgen Beulen und Schrammen an seinem Mercedes beschert. Nach Polizeiangaben rammte der 48jährige Fahrer das «stille Örtchen», das ein Lastwagen kurz zuvor beim Transport verloren hatte. Eine hinter dem Mann fahrende Studentin streifte mit ihrem Wagen das Häuschen ebenfalls. Glücklicherweise sei der Behälter der Toilette leer gewesen, hieß es im Polizeibericht. Bei dem Zusammenstoß in der Nähe von Deggendorf wurde niemand verletzt. Der Sachschaden wurde auf 14.000 Mark geschätzt. Das Toilettenhäuschen sei derart beschädigt, daß es wohl nicht mehr eingesetzt werden könne, hieß es. Gegen den Lastwagenfahrer soll Anzeige wegen nicht genügend gesicherter Ladung erstattet werden. (4.12.98)
Neapel (AP) Wegen des Einkaufstrubels an Weihnachten hat die Stadtverwaltung von Neapel in den engen Gassen der süditalienischen Metropole eine Einbahnregelung für Fußgänger verhängt. Am 13. Dezember werden die Einbahnstraßenschilder aufgestellt, zum Dreikönigsfest am 6. Januar dann wieder abmontiert. Unter den etwa ein dutzend Straßen, für die die Einbahnregelung gilt, ist auch die Via San Gregorio Armeno, die mit ihren Weihnachtsszenen jährlich Touristenscharen aus aller Welt anlockt. «Strafzettel für Verstöße gegen die Vekehrsordnung müssen die Passanten aber nicht fürchten, wenn sie in die falsche Richtung gehen», erklärte Marco Bologna von der Stadtverwaltung. (4.12.98)
Bill Clintons Reißverschluß wurde jetzt zugenäht - allerdings nicht beim echten US-Präsidenten, sondern nur bei seinem Abbild in einem Wachsfigurenkabinett in Sidney. Hintergrund: Besucher hatten die Hose des Präsidenten immer wieder geöffnet und sich für ein Foto vor Clinton kniend (Lewinsky-Stellung) ablichten lassen. (11.12.98)
Japanischer Einstellungstest: Ein Manager mußte vier Wochen lang einschlägige Etablissements besuchen - jeden Tag. Die leichten Mädchen rapportierten dem Chef über die Leistungsfähigkeiten des Managers - im Bett und an der Theke! Er bestand... (12.12.98)
Die Polizeiaktion lief wie am Schnürchen. Ein Großaubgebot von über 40 Uniformierten riegelte einen Häuserblock in der nordspanischen Stadt Gerona mehrere Stunden hermetisch ab. Polizeibeamte traten Haustüren ein und durchsuchten Wohnungen. Dann hatten sie den gesuchten Kriminellen dingfest gemacht. Der 'gefährliche Delinquent' war Francisco Moreno. Sein Vergehen: Er hatte vor sieben Jahren eine Pizza und eine Cola gestohlen. Wie 'La Vanguardia' am Mittwoch berichtete, war er zur Fahndung ausgeschrieben, weil er für seine 'Tat' zwei Monate Gefängnis zu verbüßen hatte. Die Polizei rechtfertigte den Polizeieinsatz damit, daß der Stadtteil alss ein 'Problemgebiet' gelte. Ein Richter ließ den Pizza-Dieb wegen Geringfügigkeit der Tat umgehend wieder frei. (17.12.98)
Hamburg. (AP) Ein Klempnerbetrieb hat zusammen mit einem Bauleiter nach Informationen der Polizei die Hamburger Bundeswehruniversität um mehr als 100.000 Mark betrogen. Innerhalb eines Sanierungsvorhabens sind der Universität 33 Heizlüfter zum Stückpreis von 3.182,80 Mark berechnet worden. Tatsächlich geliefert worden seien sechs Heizlüfter, die vom Sanitärbetrieb zum Preis von 39,95 Mark pro Stück eingekauft worden waren, teilte die Polizei am Freitag mit. Im Rahmen einer Rechnungsprüfung durch die Oberfinanzdirektion ist zunächst der enorm hohe Einzelpreis der Heizlüfter aufgefallen. Durch die Tatsache, daß lediglich sechs Lüfter ausgeliefert wurden, kam der Verdacht des Betruges auf und die Polizei wurde eingeschaltet. Das Betrugsdezernat durchsuchte Gebäude bei allen Beteiligten. (8.12.98)
Potsdam (AP) Ein acht Meter langes und drei Meter hohes schmiedeeisernes Tor haben Diebe zunächst völlig unbemerkt vom Neuen Palais am Potsdamer Palais Sanssouci entwendet. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde der Verlust des kulturhistorisch wertvollen Stücks am Freitag gemeldet, «der genaue Zeitpunkt des Diebstahls» sei aber noch nicht bekannt. Das Tor war erst im vergangenen Jahr für rund 10.000 Mark restauriert worden. (21.12.98)
Stuttgart (AP) Ein hungriges Tamagochi-Küken hat bei der Stuttgarter Polizei Bombenalarm ausgelöst. Anwohner waren auf ein verdächtiges Piepsen aus dem Briefkasten eines Lebensmittelmarktes aufmerksam geworden, berichteten die Ermittler am Montag. Die Polizei sperrte eine Durchgangspassage und ließ einen Bombenexperten den Inhalt des Briefkastens überprüfen. Der fand das elektronische Spielgerät. Dieses erinnert seinen Besitzer mit dem Piepsen daran, sich mit ihm zu beschäftigen.Warum es in dem Briefkasten lag, war der Polizei unbekannt. (21.12.98)
Seoul. (AP) Die südkoreanische Polizei hat einen bizarren Betrugsversuch aufgedeckt: Ein hochverschuldeter Lebensmittelhändler ließ sich von einem Komplizen die Füße abhacken, um zwei Milliarden Won (rund 2,8 Millionen Mark) Unfallversicherung kassieren zu können. Chung Kyu Chil berichtete der Polizei laut einer Mitteilung vom Montag, er sei am Morgen des 11. Dezembers nach einem Trinkgelage blutend und ohne Füße in seinem Laden aufgewacht, ein Kunde habe ihn in ein Krankenhaus in Seoul gebracht. Zunächst verdächtigte die Polizei seine Gläubiger, bei denen er rund 300 Millionen Won (415.000 Mark) Schulden aus Börsengeschäften und Glücksspiel hatte. Dann kam heraus, daß Chung mehr als zwei Dutzend Unfallversicherungen über eine Gesamtsumme von zwei Milliarden Won abgeschlossen hatte. Der 51jährige Händler gab schließlich zu, einem Taxifahrer für die Amputation 50 Millionen Won (70.000 Mark) versprochen zu haben, wenn das Geld ausbezahlt ist. Der Taxifahrer hatte eigenen Angaben zufolge mit einer Axt Chungs Beine am Knöchel abgetrennt und in den Fluß Han geworfen. Er wurde am Sonntag abend festgenommen. Chung kann strafrechtlich nicht verfolgt werden, da er seine Ansprüche bei keiner Versicherung geltend gemacht hatte. (21.12.98)
Frankfurt/Main (AP) Ein Rechtsstreit um 1,65 Mark Zinsen ist einen besonders klagefreudigen Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main mit 283,40 Mark teuer zu stehen gekommen. Das Amtsgericht der Stadt wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage gegen einen ehemaligen Mandanten als unbegründet zurück. Der Verklagte sei nicht in Verzug gewesen sei, heißt es in dem Urteil, außerdem habe der Rechtsanwalt gemeinsam mit dem Beklagten eine angemessene Frist vereinbaren müssen. Mitte Mai dieses Jahres hatte der Mann gegen seinen Mandanten beim Amtsgericht einen Mahnbescheid über 402,05 Mark beantragt, diesen nach Zahlung der Summe Ende des Monats aber wieder zurückgenommen. Anfang Juli allerdings forderte er von dem Beklagten zwölf Prozent Zinsen - 1,65 Mark - und formulierte einen weiteren Mahnbescheid. Sein Mandant legte dagegen Widerspruch ein. Damit waren nach Auskunft des Gerichts bereits 82,50 Mark an Verfahrenskosten entstanden. Um das Verfahren in Gang zu bringen, zahlte der Rechtsanwalt noch im Juli weitere 125 Mark Gerichtskosten. Anfang Oktober schaltete sich schließlich der neue Rechtsanwalt des Beklagten ein und beantragte die Abweisung der Klage. Als Begründung gab er an, sein Mandant habe sich nicht in Verzug befunden. Das Amtsgericht folgte der Begründung und wies die Klage des Rechtsanwaltes ab. (Aktenzeichen: 32 C 2722/98-40) ( 29.12.98)
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